AGBs der Hutloff GmbH

Stand 01.05.2020

§ 1 Allgemeines

(1) Unseren sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen und Leistungen (Angebote, Verkäufe, Montagen, Aufstellungen, Planungs- und
Serviceleistungen) liegen diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend “AGB” genannt) zugrunde.

(2) Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (nachfolgend „Besteller“ genannt), binden
uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt – unbeschadet früherer Einwendungen – als Anerkennung unserer AGB.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Es besteht Vorbehalt für zukünftige Änderungen unserer AGB.

§ 2 Angebote, Gegenstand der Leistung

(1) Angebote/Offerten, Bestätigungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Irrtum vorbehalten. Die Angebote gelten 30 Tage, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Muster dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Geringfügige Abweichungen von Aussehen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen
gelten nicht als Mangel. Wir behalten uns technische Verbesserungen vor. Ein Anspruch auf Beschaffenheit und Qualität kann hieraus nicht hergeleitet
werden.

(3) Internet- oder Email-Offerten gelten nur für Kaufleute und Unternehmer und stellen Privatpersonen gegenüber kein uns bindende Angebot dar,
lediglich eine Aufforderung um Angebotsabfrage. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Lieferung / Lieferfristen

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Die Lieferung erfolgt innerhalb von Deutschland. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Es gelten die jeweils angegebenen Lieferkosten. Sind keine Lieferkosten benannt, werden pauschal 5% des Angebotspreises berechnet.

(2) Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus
vorangegangen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom
Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist gleichartige Ware zu den
vereinbarten Bedingungen zu liefern.

(3) Es besteht generell Abnahmepflicht – insbesondere bei nicht vertretbarer Ware, bei Sonderanfertigung sowie bei furnierten Möbeln und Sitzmöbeln
mit Sonderbezügen. Wird ein durch uns schriftlich zugesagter Liefertermin von uns schuldhaft und mehr als 3 Wochen überschritten, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Im Falle der Nichteinhaltung der Nachfrist kann der Besteller durch schriftliche Anzeige vom Vertrag/
Auftrag zurücktreten. Weitere Ansprüche aus der Fristüberschreitung, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, als da sind: Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Naturereignisse, Epedemien/Pandemien,  behördliche Anordnungen, sonstige unvorhersehbare
Betriebsstörungen, Rohstoffverknappung/Unterbrechung von Lieferketten und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbaren Ausfälle
und/ oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstlieferung. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer noch angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Versendung, Verpackung, Versicherung, Gefahrenübergang

(1) Versendungen erfolgen auf Kosten und Verlangen des Bestellers gem. §447 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
wird. §447 BGB gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne der §§474ff. BGB ist.

(2) Besondere Vereinbarung: Zwischen den Vertragsparteien gilt mit Vertragsschluss: Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald wir die
Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Diese Regelung
gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns.

(3) Bei etwaigen Rücksendungen durch den Vertragspartner an uns trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur Übergabe in unseren
Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Falle frachtfrei zu erfolgen.

(4) Der Versand in vom Üblichen abweichenden Verpackungen erfolgt nur, wenn der Besteller dies rechtzeitig und unter Übernahme evtl. Mehrkosten
begehrt.

(5) Evtl. entstehende Kosten einer Transportversicherung (z.B. beim Versand von Datenvideoprojektoren) trägt der Besteller.

(6) Möbellieferungen erfolgen frei Bordsteinkante, es sei denn, anderes ist vereinbart. Vertragen und Montage erfolgen auf Wunsch gegen 7%
Aufpreis vom Bruttowarenwert/Listenpreis.

(7) Jeder Kaufmann hat nach §377 des HGB die Verpflichtung, Ware bei Annahme unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und auf evtl.
Beschädigungen hin zu prüfen und jedweden Mangel anzuzeigen. Liegt eine offensichtliche Beschädigung der Verpackung vor, sollte in jedem Fall die
Ware annahmeverweigert und die Hutloff GmbH informiert werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag o.ä. und – soweit der Besteller Kaufmannseigenschaft besitzt – bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache herauszuverlangen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der
Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sofern der Besteller kein Kaufmann ist, liegt sowohl in der Zurücknahme als auch in der Pfändung des unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstandes durch uns ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Kaufgegenstandes zu
dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.

(2) Der Besteller ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller auch trotz erfolgter Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, hiervon abzusehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner oder Dritten die Abtretung offen zu legen.

(3) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter aus die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung unseres Vorbehaltseigentums ergreifen können.

(5) Übersteigt der Wert sämtlicher, auch außerhalb der AGB eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung(-en) um mehr als 20%, kann der Besteller einen teilweisen Verzicht auf das Vorbehaltseigentum verlangen.

(6) Die (1)-(5) gelten auch für sonstige entgeltliche Weitergabe der Ware an Dritte entsprechend. Es gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt.

§ 6 Preise / Stornierung

(1) Die in unseren Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen usw. angegebenen Preise sind unverbindlich und gelten grundsätzlich ab unserem
Lager (=Erfüllungsort) jeweils zuzüglich der Kosten für Versand und Wegezeit, evtl. Expresszuschläge sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. gesetzlicher Abgaben, wie z.B. Urheberrechtsabgabe. Zur Berechnung gelangt im Zweifelsfall der zum Leistungszeitpunkt gültige Preis.

(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und zu erbringender Leistung mehr als vier Monate, sind wir berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, die
Preise angemessen zu verändern, falls sich unsere Einstandspreise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/ bzw. die Kosten für Energie und Kraftstoffe oder
die Löhne und/oder Gehälter und sonstige von uns zu tragende Kosten nach Vertragsabschluss nicht nur geringfügig verändert haben.

(3) Die Stornierung eines uns erteilten Auftrages oder einer Bestellung seitens des Auftraggebers kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
erfolgen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, werden dem Auftraggeber bei Stornierung eines Auftrages 20% des vereinbartes Preises als Aufwandsentschädigung berechnet und sind binnen 7 Tagen zur Zahlung fällig.

(4) Die Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach unserer schriftlichen Zustimmung im originalverpackten Zustand. Auf diese Waren werden 80% des Zeitwertes, max. jedoch 80% des Neuwertes gutgeschrieben.

(5) Kostenvoranschläge für Reparaturen etc. sind generell kostenpflichtig.

(6) Mindestbestellwert: 100,00 EUR zzgl gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei einem niedrigeren Auftrags-/Bestellwert berechnen wir einen
Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR zzgl. Versandkosten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind frei der von uns genannten Zahlungsstelle zu leisten. Zahlungen für Rechnungen mit Skontogewährung sind nur innerhalb der auf der
Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung aufgeführten Frist – gültig ab Rechnungsdatum – zulässig. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen
sofort zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Neukunden zahlen die erste und zweite Lieferung mit Vorkasse ohne Abzug. Unsere Rechnungen für Reparaturleistungen sind abweichend von dem Vorhergesagten sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Teillieferungen können einzeln in Rechnung gestellt
werden. Die Zahlung gilt generell erst als erfolgt, wenn wir über den Geldbetrag verfügen können.

(2) Zahlungen sind spesenfrei, vollständig und pünktlich zu leisten. Wir behalten uns vor, Wechsel- oder Scheckzahlungen (die nur erfüllungshalber
akzeptiert werden) zurückzuweisen. Entstehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers, sind wir zur
sofortigen Fälligstellung sämtlicher noch ausstehender Zahlungen berechtigt und dürfen den sofortigen Ausgleich in bar verlangen. In diesem Fall sind wir
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch
offenstehende Restbetrag fällig, falls der Vertragspartner länger als eine Woche in Rückstand gerät.

(3) Bei Überschreitungen des Zahlungsziels kommt es zum Verzug. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. zzgl. einer
Bearbeitungsgebühr berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Sollten wir
ausnahmsweise mahnen, berechnen wir wie folgt: 5,00 € für die 2. und 10,00 € für die 3. Mahnung.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen
Begleichung aller Außenstände auch aus vorangegangenen Verträgen zurückzuhalten. Weiter sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges künftige
Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen.

(5) Kunden im Ausland und Neukunden erhalten die Ware nur per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Möglichkeit zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung im Falle der Geltendmachung von Gegenansprüchen durch den Kunden ist nicht gegeben.

§ 8 Zusätzliche Bedingungen für Reparaturen:

(1) Kosten: Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrkosten
und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet.

(2) Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind kostenpflichtig und nur in schriftlicher Form und der Höhe nach
annähernd verbindlich.

(3) Transport: Falls Maschinen, technische Geräte oder Möbel/Stühle zu einer Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht
werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden/Bestellers.

(4) Etwaige offen erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Reparatur schriftlich zu melden, nachträgliche
Reklamationen können nicht anerkannt werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Soweit wir für die Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten haften, beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf
Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.

(2) Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen beschränkt auf die Höhe typischerweise in diesem Zusammenhang entstehender Schäden.

(3) Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen höherer Gewalt begründet keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns.

(4) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle Vorkommnisse, die zu Lieferungsverzögerungen oder zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, ohne dass
uns daran irgendein Verschulden trifft, z.B. Erdbeben, Katastrophen, Epedemien… Beruht die Verzögerung oder Unmöglichkeit auf einem vom Besteller zu
vertretenen Umstand, behalten wir unseren Entgeltanspruch, ohne zur Erbringung der Leistung verpflichtet zu sein.

§ 10 Gewährleistung/Garantie

(1) Die Gewährleistung für Mängel ist zeitlich begrenzt auf ein halbes Jahr (6 Monate), sofern der Besteller nicht Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff.
BGB ist.

(2) Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 5 (3) dieser AGB gehören Beschaffenheitsangaben nur dann zu den Eigenschaften des Kaufgegenstandes,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Bei Mängeln sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Neulieferung vorzunehmen. Dieses Recht erlischt, wenn
– gegebenenfalls nach unserer Wahl – wiederholte Nachbesserungsversuche scheitern und dem Besteller erneute Nachbesserungsversuche nicht
zuzumuten sind oder auch die Neulieferung nicht mangelfrei ist. Sofern unser Recht auf Nachbesserungen(en) oder Neulieferung erloschen ist, steht dem
Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises zu.

(4) Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung (und nur als Ersatzteilspender). Vorstehende Ziffer (4) gilt nicht,
sofern der Besteller Verbraucher im Sinne §§ 474 ff. BGB ist. In diesem Fall wird die Verjährung auf ein Jahr verkürzt.

§ 11 Besondere Vertragsbedingungen

(1) Verbrauchsmaterialien sowie Verbrauchs-/Verschleißteile sind in der Gewährleistung nicht enthalten. Anfallende Arbeitszeiten für Wartungs-,
Inspektions- und Reparaturarbeiten sind auch während der Gewährleistungszeit kostenpflichtig. Der Gewährleistungsanspruch verlischt, wenn an dem
Kaufgegenstand Eingriffe seitens des Käufers oder Dritter vorgenommen wurden, oder wenn der Kaufgegenstand (nur bei Bürotechnik) ohne Zustimmung
des Verkäufers an einen anderen geographischen Ort gebracht wurde.

(2) Für fahrlässig oder vorsätzlich durch den Käufer verursachte Beschädigungen haftet der Verkäufer nicht. Im Falle rechtzeitig erhobener und
begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall,
dass die gekaufte Ware entsprechend unserer jeweiligen Bedienungsanleitungen/ Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt
worden ist.

§12 Datenschutz – siehe separate Datenschutzerklärung 

§ 13 Verschiedenes

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechselund Scheckklagen und generell für den Urkundenprozess. Erfüllungsort ist unser Lager in Dresden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auf den
Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, und zwar unter
Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.